a. Kann ich fehlende ECTS mit meiner Bachelorarbeit ausgleichen?
Ja, dies ist möglich. Die ECTS der Bachelorarbeit können für das Fach, in dem sie abgelegt wurde, angerechnet werden. Dafür muss die Bachelorarbeit zur Bewerbungsfrist bereits abgegeben worden sein. Das Titelblatt sowie die vom Erstprüfer bestätigte Gliederung Ihrer Bachelorarbeit laden Sie bitte im Masterbewerbungsportal im Feld Sonstige Dokumente hoch. Aufgrund der Lehramtszugangsverordnung (LZV) beim M.Ed./M.Sc. Wirtschaftspädagogik können fehlende ECTS nicht mit der Bachelorarbeit ausgeglichen werden.
b. Kann ich Zusatzleistungen erbringen?
Ja, dies ist möglich, wenn die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs Zusatzleistungen erlaubt. Diese Leistungen müssen auf Ihrem Transcript of Records inklusive ECTS/Credits ausgewiesen sein. Es ist ausreichend, wenn die Zusatzleistungen als "bestanden" benotet wurden; sie müssen nicht Teil der Endnote sein.
c. Kann ich fehlende ECTS außerhalb meines Bachelorstudiums nachholen, z.B. an einer anderen Hochschule?
Ein Nachholen der geforderten ECTS außerhalb Ihres Bachelorstudiums ist nicht möglich. Die zur Zulassung erforderlichen Leistungen müssen innerhalb des vorangegangenen, relevanten Studiums vollständig über ein Transcript of Records erfüllt werden. Einzelne Kursnachweise können nicht berücksichtigt werden, ebenso ist das Nachholen fehlender Leistungen bspw. an anderen Universitäten oder außerhalb des eigenen Bachelors an derselben Hochschule leider nicht möglich.
Eine "vorläufige Zulassung" mit der Auflage, die noch nötigen ECTS im ersten Mastersemester nachzuholen, ist an der WiSo-Fakultät ebenfalls nicht zulässig.
d. Können ECTS aus einem Masterstudium angerechnet werden?
Nein, dies ist nicht möglich, da laut Zulassungsordnung die fachlichen Zugangskriterien nur durch ein Bachelorstudium nachgewiesen werden können. Im späteren Master können aber bereits absolvierte, äquivalente Leistungen auf Anerkennung überprüft werden.
e. Können ECTS aus zwei unterschiedlichen Bachelorstudiengängen zusammengezählt werden?
Nein, dies ist nicht möglich, da laut Zulassungsordnung alle Zugangskriterien durch genau einen Bachelorabschluss nachgewiesen werden müssen.