Prüfungsorganisation
Berechnung der Fachnote
Die Noten der Studienbereiche Basisbereich, Ergänzungsbereich sowie Schwerpunktbereich werden gebildet als gewichtetes arithmetisches Mittel aus den jeweiligen Modulnoten entsprechend der in den Anhängen ausgewiesenen Gewichtung (Beispiel: Bei einem 30 Leistungspunkte umfassenden Bereich ohne unbenotete Module wäre die Gewichtung 30 von 180 LP).
Setzt sich eine Modulabschlussprüfung aus mehreren Prüfungselementen zusammen, wird die Modulnote gemäß den in der Prüfungsordnung ausgewiesenen Bestimmungen ermittelt. Die Gesamtnote des Studiums wird gebildet als gewichtetes arithmetisches Mittel aus den Noten der Studienbereiche und der Note der Bachelorarbeit.
Fehlversuchregelung
Nicht bestandene Modulprüfungen können wiederholt werden, hier findet die Drei-Versuchsregelung Anwendung, d.h. die Anzahl der Prüfungsversuche pro Modul ist auf drei begrenzt. Für Module, die nicht von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät angeboten werden, kann eine andere Regelung vorgesehen werden.
Zudem gibt es für das gesamte Studium drei zusätzliche Prüfungsversuche. Darüber hinaus erhalten Studierende, die mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben, einen weiteren zusätzlichen Prüfungsversuch. Ist eine Prüfungsleistung nach Ausschöpfung der drei zusätzlichen Prüfungsversuche sowie ggf. des weiteren Prüfungsversuchs nicht bestanden, ist das Studium endgültig nicht bestanden. Zusätzliche Prüfungsversuche über die grundsätzlichen drei Versuche hinaus können allerdings nur dann genutzt werden, wenn keiner der ersten drei Prüfungsversuche aufgrund einer Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes nicht bestanden wurde. Nach dreimaligem Nichtbestehen einer Modulprüfung erhält die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat eine schriftliche Mitteilung, die über die zur Verfügung stehenden Optionen informiert. Wir empfehlen allen Studierenden, vor der Inanspruchnahme des zusätzlichen Versuchs nach dreimaligem Nichtbestehen eine Studienberatung beim WiSo-Student Service Point in Anspruch zu nehmen.
Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungselementen, müssen alle Prüfungselemente mit „bestanden“ beziehungsweise mit mindestens „ausreichend (4,0)“ bewertet sein. Alle mit „mangelhaft (5,0)“ beziehungsweise „nicht bestanden“ bewerteten Prüfungselemente der Modulprüfung müssen wiederholt werden. Die Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht möglich.
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die Meldung zum zweiten Versuch muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Versuchs erfolgen.
Midterm Regelung
In einigen Modulen findet bei den angebotenen Veranstaltungen die sogenannte „Midterm-Regelung“ Anwendung. Das bedeutet, dass eine Veranstaltung nur das halbe Semester lang stattfindet, dafür dann aber i.d.R. doppelt so oft. Das Semester wird also in zwei etwa gleichgroße Hälften unterteilt. Im Wintersemester endet der Midterm meist Anfang Dezember- und im Sommersemester meist Mitte/Ende Mai. Häufig werden für Midterm-Veranstaltungen dann auch die dazugehörigen Prüfungen in der Mitte des Semesters angeboten. Diese Möglichkeit können Sie wahrnehmen, um die Prüfungsbelastung am Ende eines Semesters zu reduzieren.
Die Angaben im Campusmanagementsystem (KLIPS) bzgl. der Abhaltungstermine von Lehrveranstaltungen sowie bzgl. der Terminierung von Prüfungen sind in diesem Kontext maßgeblich.
Programmstruktur und Organisation
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Aufbau des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik und hilfreiche Links zur Organisation Ihres Bachelorstudiums.