Questions during the Bachelor's programme
You are already studying for a Bachelor's degree at the WiSo Faculty and have questions about your studies? Then you will find the answers to the most common, general questions here. If you have individual problems or cannot find the answer to your question here, you are of course welcome to contact the WiSo Student Service Point.
Rund um Prüfungen
1. Wie melde ich mich als WiSo-Studierende*r zu Prüfungen an und welche Fristen gibt es?
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt - wie auch die Veranstaltungsbelegung - über KLIPS 2.0. Dazu loggen Sie sich in KLIPS 2.0 mit Ihrem Smail-Account ein und nutzen dann die Funktion "Studienstatus". Dort öffnet sich dann nach anklicken Ihres Studiengangs Ihr Studiengangbaum. Sie wählen das entsprechende Modul, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten und klicken dazu die entsprechende Modul- oder Lehrveranstaltungsprüfung an. Dort klicken Sie dann auf das "P". Es öffnet sich ein Pop-up-Fenster, in dem ggf. auch alternative Prüfungstermine angezeigt werden. Bei jedem Prüfungstermin steht, bis wann Sie sich an-/ beziehungsweise abmelden können. Das kann, je nach Prüfungstermin, variieren. Dort können Sie dann die endgültige Anmeldung vornehmen. Eine Screenshotanleitung finden Sie hier.
2. Wie melde ich mich zu Prüfungen an der WiSo-Fakultät an, wenn ich an einer anderen Fakultät studiere?
Die Anmeldung zu Prüfungsleistungen an der WiSo-Fakultät erfolgt für Studierende der Prüfungsordnung 2015 (auch jene, die nach Ende des SoSe 2017 in die neue Prüfungsordnung gewechselt sind) seit dem WiSe 2017/18 grundsätzlich online über KLIPS 2.0. Die Prüfungsanmeldung von Nebenfächern und Wahlpflichtfächern für die Verbundstudiengänge erfolgt ebenfalls darüber. Bitte beachten Sie, dass Sie zuvor die Zulassung zum Prüfungsverfahren dennoch beim Prüfungsamt Ihrer jeweiligen Fakultät beantragt haben müssen - auch, wenn es sich um Klausuren Ihres Wahlpflicht- oder Nebenfaches an der WiSo-Fakultät handelt.
Möchten Sie als Student einer anderen Fakultät eine Prüfung im Studium Integrale an der WiSo-Fakultät absolvieren, beachten Sie bitte die nachfolgende Frage und Antwort.
3. Wie melde ich mich als Student einer anderen Fakultät zu Prüfungen im Studium Integrale an der WiSo-Fakultät an?
Informationen zur Belegung von WiSo-Veranstaltungen im Studium Integrale finden Sie auf dieser Homepage erläutert.
Studierende anderer Fakultäten melden die Prüfungen der WiSo-Veranstaltungen, die im Studium Integrale geöffnet sind, direkt in KLIPS 2.0 an.
4. Wie oft darf ich eine Klausur wiederholen, wenn ich durchgefallen bin?
Wenn Sie durch eine Klausur durchgefallen sind, weil Sie diese z.B. nicht bestanden haben oder verpflichtend angemeldet waren und nicht erschienen sind, erhalten Sie dafür einen Fehlversuch. Insgesamt haben Sie für jedes Modul drei Prüfungsversuche. Wenn Sie ein Modul im dritten Versuch erneut nicht bestanden haben, werden Sie schriftlich vom WiSo-Prüfungsamt darüber in Kenntnis gesetzt, dass Ihnen laut Prüfungsordnung noch drei weitere, zusätzliche Prüfungsversuche zustehen, die Sie schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim WiSo-Prüfungsamt beantragen müssen. Die weitere Ausgestaltung ist in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs nachzulesen. Sollten Sie bereits den zweiten Prüfungsversuch eines Moduls nicht bestanden haben, empfiehlt es sich, die WiSo-Studienberatung persönlich aufzusuchen. Dort erfolgt eine Beratung zu Ihrer individuellen Situation und es werden mögliche Lösungsoptionen aufgezeigt.
5. Wenn ich durch eine Klausur durchgefallen bin, muss ich dann genau diese Prüfung wiederholen?
Ob Sie ein Modul nach nicht bestandener Prüfungsleistung noch einmal wechseln dürfen, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie auf das entsprechende Modul endgültig festgelegt sind (auch, wenn es kein Pflichtmodul in Ihrem Studiengang ist). Die nähere Ausgestaltung, wann Sie in welchem Bereich Ihres Studiengangs auf ein Modul oder gar eine Gruppe festgelegt (z.B. im Ergänzungsbereich bei Wahloptionen) sind, finden Sie in der Prüfungsordnung erläutert. Zudem hat das WiSo-Prüfungsamt dies auf seiner Homepage noch einmal für jeden Studiengang übersichtlich aufgeschlüsselt. Sollten sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die WiSo-Studienberatung.
6. Was muss ich zur Anfertigung meiner Bachelorarbeit wissen?
Sie dürfen sich zur Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit melden, wenn Sie mindestens 100 ECTS erfolgreich absolviert haben. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Ausgabe des Themas und beträgt für alle WiSo-Bachelorstudiengänge 12 Wochen. Die Prüfungsordnung jedes Studiengangs regelt, in welchem Bereich Ihres Studiums Ihre Abschlussarbeit anzufertigen ist.
Bitte beachten Sie, dass Bachelorarbeiten an den BWL-Lehrstühlen und an den Lehrstühlen von Prof. Fuchs und Prof. Hölzl zentral über KLIPS 2.0 vergeben werden. Die Bewerbung und auch die Verteilung der Präferenzen erfolgt in der ersten KLIPS-Belegphase. Weitere Informationen sind hier einsehbar.
Auch in der VWL gibt es eine zentrale Vergabe der Bachelorarbeiten, sofern Sie Ihre Abschlussarbeit am CMR (Center for Macroeconomic Research) schreiben möchten. Bitte beachten Sie die gesonderten Bewerbungsfristen und Regularien, die hier aufgeführt werden.
In allen anderen Fachbereichen kann direkt über die jeweilige Sprechstunde Kontakt zu dem Lehrstuhl aufgenommen und Thema sowie Bearbeitungszeitraum bilateral besprochen werden. Die Anmeldung erfolgt in allen Fällen gemeinsam mit dem Lehrstuhl beim WiSo-Prüfungsamt, die den Verfahrensablauf auf seiner Homepage noch einmal übersichtlich darstellt.
Informationen für Studierende der PO 2007/08 zur Anfertigung der Abschlussarbeit finden Sie hier.
7. Kann ich meine Bachelorarbeit in einem Unternehmen schreiben?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Bachelorarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen zu schreiben. Holen Sie entsprechende Informationen bitte bei den Lehrstühlen ein.
Wenn Ihr zuständiger Betreuer an einem Lehrstuhl die Kooperation mit einem Unternehmen befürwortet und ebenso das von Ihnen favorisierte Unternehmen, sollte dem nichts entgegenstehen. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Erstprüfer ein Lehrstuhl an der WiSo-Fakultät ist und nicht das Unternehmen, so dass Sie zunächst einmal die Sprechstunde Ihres Wunschlehrstuhls aufsuchen und dies mit ihm abklären sollten. Zudem verläuft die Vergabe der Lehrstühle und Themen in BWL sowie der Lehrstühle von Prof. Fuchs und Prof. Hölzl über die 1. Belegphase in KLIPS 2.0. Daher sollten Sie ggf. zuvor mit dem Lehrstuhl Kontakt aufnehmen und die Optionen abklären, bevor Sie sich dann bei diversen Lehrstühlen bewerben.
Bitte beachten Sie aber, dass die Anfertigung der Bachelorarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen sehr zeitaufwendig ist und sich daher in der Regel eher für die Anfertigung einer Masterarbeit eignet.
8. Was ist der Unterschied zwischen Bachelornote, Durchschnittsnote und Leistungsübersicht?
Studierende der PO 2015: Die Leistungsübersicht (Transcript of Records) kann über KLIPS 2.0 als einfacher Kontoauszug selber erstellt werden oder als offizielle Version (mit Siegel) beim WiSo-Prüfungsamt online über das WiSoApp-Portal angefordert werden. Außerdem können Sie sich das Dokument auch am Empfang des WiSo Student Service Point ausgeben lassen. Das Transcript of Records enthält sowohl eine vorläufige Durchschnittsnote, die sich auf Grundlage der bisher bestandenen Prüfungsleistungen bemisst als auch die aktuelle ECTS-Anzahl, die bisher erreicht wurde. Dieses Dokument stellt somit gleichzeitig eine 80%-Bescheinigung für bspw. eine Masterbewerbung darSobald alle Noten in KLIPS eingetragen sind und der Bachelorstudiengang somit erfolgreich abgeschlossen wurde, weist das Transcript of Records auch die Bachelornote auf, die anhand der ECTS- und Bereichsgewichtung entsteht. Zudem stellen das WiSo-Prüfungsamt und der WiSo Student Service Point auf Anfrage - z.B. für Bewerbungen - auch positive Leistungsübersichten aus, die keine Fehlversuche aufführen.
Studierende der PO 2007: Die vorläufige Durchschnittsnote dient als Nachweis vor dem Abschluss Ihres Bachelors, die Sie bei noch nicht abgeschlossenem Bachelor z.B. bei einer Masterbewerbung angeben können. Das WiSo-Prüfungsamt stellt dazu eine sogenannte 80%-Bescheinigung aus. Neben der Durchschnittsnote enthält dieser Bescheid auch die Anzahl der bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen ECTS. Diese Durchschnittsnote wird auf Grundlage Ihrer bisher abgelegten Prüfungen ermittelt. Diese Bescheinigung kann, sofern Sie bereits 80% Ihrer insgesamt zu erwerbenden Leistungspunkte (mind. 144 von 180 Leistungspunkten) erfolgreich erbracht haben, jederzeit über das WiSoApp-Portal bestellt werden. Das Dokument kann nicht im WiSo Student Service Point angefertigt werden.
Die Leistungsübersicht (Transcript of Records) stellt eine Auflistung all Ihrer erbrachten Leistungen im Studium inkl. der erreichten Noten dar. Sie enthält auch die Gesamtzahl der Maluspunkte. Die Leistungsübersicht kann ebenfalls über das WiSoApp-Portal bestellt werden.
Die Bachelornote stellt die gemittelte Note aller Ihrer erbrachten Leistungen im Studium dar und kann somit erst errechnet werden, wenn Sie alle Prüfungen inkl. der Bachelorarbeit endgültig bestanden haben und die konkreten Noten im WiSo-Prüfungsamt vorliegen.
Schwerpunkte und Wahlentscheidungen
1. Was ist bei der Wahl meiner Schwerpunktbereiche zu beachten und kann ich diese wechseln?
Die Wahl Ihrer Schwerpunkte im Studium stellt Ihre Spezialisierung dar. Die nähere Ausgestaltung, z.B. ob es Beschränkungen bei der Wahl der Schwerpunkte gibt, entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung. Bspw. muss im Studiengang BWL ein Schwerpunkt zwingend aus der BWL gewählt werden, Äquivalentes gilt für den Bachelor VWL. Im Studiengang SOWI muss sich bspw. zwischen einer Spezialisierung in Politik oder Soziologie und Sozialpsychologie entschieden werden.
Sofern Sie sich auf einen Schwerpunktbereich festgelegt haben und überlegen, diesen evtl. zu wechseln, finden Sie die Regelung zu den Wechselmodalitäten ebenfalls in Ihrer Prüfungsordnung beschrieben. Empfehlenswert ist aber auch die Übersichtsseite des WiSo-Prüfungsamtes, die diese nach Studiengang noch einmal darstellt.
Die StudienberaterInnen der WiSo-Fakultät sind Ihnen bei Unsicherheiten und Fragen gerne behilflich, z.B. bei Fragestellungen zur Übereinstimmung von bestimmten Schwerpunkten und klaren, beruflichen Vorstellungen.
2. Kann ich meinen Ergänzungsbereich wechseln?
Bitte beachte Sie, dass die Wahl Ihres Ergänzungsbereiches und eventuelle Restriktionen in Gruppen des Ergänzungsbereichs festgelegt sind. Zum Beispiel müssen im Bachelor Wirtschaftsinformatik im Ergänzungsbereich zwingend 2 Module aus der Gruppe der BWL und 2 Module aus der Gruppe Informatik absolviert werden. Allerdings haben Sie die freie Wahl, welche Module Sie in den Gruppen absolvieren. Die nähere Ausgestaltung entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.
Sofern Sie sich auf einen Ergänzungsbereich festgelegt haben und überlegen, diesen evtl. zu wechseln, finden Sie die Regelung zu den Wechselmodalitäten ebenfalls in Ihrer Prüfungsordnung beschrieben. Empfehlenswert ist aber auch die Übersichtsseite des WiSo-Prüfungsamtes, die diese nach Studiengang noch einmal darstellt.
Die Studienberater*innen der WiSo-Fakultät sind Ihnen bei Unsicherheiten und Fragen gerne behilflich.
3. Welche Veranstaltungen kann ich im Studium Integrale belegen und was ist dabei zu beachten?
Grundsätzlich können Sie jedes Modul im Studium Integrale absolvieren, welches in diesem Bereich in Ihrem Studiengangbaum in KLIPS 2.0 aufgeführt und zur Belegung freigeschaltet ist. Bitte beachten Sie aber, dass WiSo-Module die auch als reguläre Module in einem anderen WiSo-Bachelorstudiengang gelehrt werden, zur Belegung nicht freigeschaltet sind. Kurse der WiSo-IT hingegen sind allerdings nur für Studierende der WiSo-Fakultät freigeschaltet. Die Belegung der Module im Studium Integrale erfolgt ebenfalls über KLIPS 2.0. Insgesamt müssen Sie mindestens 12 ECTS im Studium Integrale erbringen, 6 ECTS müssen davon mit einer schriftlichen Prüfungsleistung erbracht werden. Zusätzlich können auch fachpraktische Tätigkeiten berücksichtigt werden. Diese können dann aber nur Studium Integrale ohne Prüfungsleistung berücksichtigt werden - mit maximal 6 ECTS. Eine nähere Ausgestaltung dessen können Sie hier nachlesen.
Regelungen für Studierende der Prüfungsordnung PO 2007 sind hier nachzulesen.
4. Sind Zusatzleistungen im Bachelorstudium möglich?
Das Erbringen von Zusatzleistungen ist im Rahmen eines Bachelorstudiums an der WiSo-Fakultät der Universität zu Köln nicht vorgesehen und nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Kapazitätsgründen keine Ausnahmen für diese Regelung möglich sind. Ausnahme bietet der Bereich des Studium Integrale. Hier können Sie mehr als die vorgesehenen 12 ECTS erbringen, die auch auf Ihrem Trancript of Records aufgeführt werden.
Auslandssemester und Praktika
1. Wann muss ich mich zu einem Auslandssemester bewerben?
Sie haben einerseits die Möglichkeit, über das Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) der WiSo-Fakultät an eine Partnerhochschule ins Ausland zu gehen. Informationen zu Fristen (i.d. R. 01.12. für das darauffolgende WiSe und SoSe), dem Bewerbungsverfahren und den Partneruniversitäten können Sie sich auf der Homepage des ZIB einholen. Ein frühzeitiges Informieren ist hier unabdingbar, da die Planung und ggf. das Erbringen von nötigen Sprachzertifikaten einige Zeit in Anspruch nimmt. Daher sollten Sie mit der Informationssuche etwa ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt beginnen.
Auch das International Office pflegt natürlich Partnerschaften zu Hochschulen im Ausland, bei denen Sie sich fakultätsübergreifend bewerben können.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, als Freemover ins Ausland zu gehen. Nähere Informationen dazu können Sie ebenfalls der Homepage des ZIB entnehmen. Allerdings müssen Sie die Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes dann komplett selbst übernehmen.
2. Welche Kurse kann ich im Ausland belegen und hier anrechnen lassen?
Die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden, ist für Bachelorstudierende grundsätzlich im Studium Integrale, in den speziell hierfür eingerichteten Anrechnungsmodulen (Schwerpunkte und Ergänzungsbereich der PO 2015 - je nach Studiengang) möglich. Zudem haben Sie die Option, vor Antritt Ihres Auslandssemesters bereits eine Vorabüberprüfung beim WiSo-Anrechnungszentrum vorzunehmen, wenn es sich um eine Einzelkursanrechnung handelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des WiSo-Anrechnungszentums.
3. Sollte ich ein Praktikum machen und kann ich es mir im Studium anrechnen lassen?
Grundsätzlich empfiehlt die Fakultät als Studienergänzung fachpraktische Tätigkeiten, z.B. in der vorlesungsfreien Zeit. Dieses ist aber nicht in Ihrer Prüfungsordnung verankert, so dass es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt, sondern eine freiwillige Leistung darstellt, die zu Ihrer Persönlichkeitsentwicklung beiträgt und oft im Rahmen der weiteren Studienplanung Orientierung schafft.
Sofern von Ihrem potentiellen Praktikumsanbieter eine Bescheinigung gefordert wird, die bestätigt, dass die WiSo-Fakultät die Aufnahme eines Praktikums empfiehlt, können Sie sich gerne an den WiSo Student Service Point wenden. Wir stellen Ihnen dann - auf Wunsch auch individuell angepasst - eine Förderlichkeitsbescheinigung aus. Bringen Sie dazu bitte eine Immatrikulationsbescheinigung mit, die Sie in KLIPS 2.0 ausdrucken können. Sofern weitere individuelle Angaben enthalten sein sollen, muss dafür ebenfalls ein Beleg (z.B. Vertrag oder Bestätigung des Unternehmens) als einfache Kopie eingereicht werden. Gerne können Sie uns dies auch über unser Kontaktformular einreichen.
Sollten Sie hier eine Hilfestellung bei der Anfertigung Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigen oder Beratung zur beruflichen Orientierung benötigen, schauen Sie gerne bei der Sprechstunde der Studienberater*innen zum Thema Karriere und Praktikum vorbei. Außerdem bieten wir viele Veranstaltungsformate an, innerhalb derer Sie mit Arbeitsgebern und Unternehmen erste Kontakte knüpfen können.
Studierende haben zudem die Möglichkeit, sich fachpraktische Tätigkeiten im Rahmen des Studium Integrale mit maximal 12 ECTS anerkennen zu lassen. Orientierung bietet dazu die Homepage des WiSo-Prüfungsamtes.